13 von 56 - Die Mathematik eines Regierungsprogramms

Die AfD Sachsen-Anhalt hat auf ihrem Parteitag in Magdeburg ein 100-Tage-Programm vorgestellt: zehn Punkte für die Zeit direkt nach der Landtagswahl am 6. September. Die Berichterstattung folgt dem vertrauten Muster - sie zählt auf, was gefordert wird, und zitiert, wer sich fürchtet. Die Frage, die für Wähler entscheidungsrelevant wäre, bleibt liegen: Was davon kann eine Landesregierung überhaupt tun?
Sie ist längst beantwortet, mit Randnummern und Fundstellen.
Die Rechnung
Die Migrationsrechtler Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein (Uni Halle-Wittenberg / Max-Planck-Institut) haben das AfD-Wahlprogramm - von der Partei "Regierungsprogramm" genannt - im April juristisch durchgeprüft. Nicht politisch bewertet, sondern Forderung für Forderung gegen Bundes-, Verfassungs- und Europarecht gehalten. Das Ergebnis als Rechnung:
56 migrationspolitische Forderungen. Minus 21, die nur auf Bundes- oder EU-Ebene umsetzbar sind - darunter die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Ein Bundesland kann keine Grundrechte abschaffen; das ist keine Meinungsfrage. Minus einige "als Forderungen getarnte Behauptungen" ohne rechtlichen Anknüpfungspunkt. Bleiben 31 in Landeskompetenz. Minus 18, deren Umsetzung rechtlich unzulässig wäre. Bleiben 13.
Dreizehn von sechsundfünfzig - im längsten Kapitel des Programms. Die Autoren nennen das Wählertäuschung: Die Partei suggeriere Handlungsmöglichkeiten, die sie nicht hat.
Was in den 13 steckt
Ein Teil ist bereits geltendes Recht. Die geforderte Vermögensüberprüfung von Asylbewerbern existiert längst (§ 7 AsylbLG) - mit niedrigeren Freibeträgen als bei deutschen Sozialleistungsempfängern. Ein landeseigenes Rückkehrprogramm hat Sachsen-Anhalt ebenfalls schon.
Ein anderer Teil ist zulässig, aber teuer oder wirkungsarm. 300 Abschiebehaftplätze sind rechtlich möglich - zur Einordnung: Die im Bau befindliche Anstalt in Volkstedt kostet 37,4 Millionen Euro für 30 Plätze. Und die "drastisch" erhöhten Abschiebeflüge treffen auf ein Zahlenproblem, das im Programm fehlt: Rund 80 Prozent der Ausreisepflichtigen sind geduldet und dürfen gar nicht abgeschoben werden. Bei zuletzt rund 4.700 Ausreisepflichtigen in Sachsen-Anhalt operiert die 100-Millionen-Euro-"Abschiebeoffensive" auf einem Bruchteil davon.
Der brisanteste zulässige Punkt: die "Task Force Abschiebungen". § 71 AufenthG erlaubt eine zentrale Abschiebestelle, das Landespolizeigesetz eine spezialisierte Polizeieinheit. Der bestehende Rechtsrahmen - inklusive Wohnungsbetreten ohne Richterbeschluss unter den engen Voraussetzungen des § 58 Abs. 5 AufenthG - würde laut den Autoren reichen, um Bilder zu erzeugen, wie man sie von der ICE aus den USA kennt. Hier fallen "zulässig" und "harmlos" auseinander.
Die Aushängeschilder dagegen halten keiner Prüfung stand: Dauerhafte Sonderklassen für Flüchtlingskinder verstoßen gegen das Menschenrecht auf Bildung - der EGMR erlaubt separate Klassen nur mit Integrationsziel, das das Programm ausdrücklich ausschließt. Die Arbeitspflicht für 80 Cent pro Stunde stützt sich auf eine Norm, deren Anwendung Sozialgerichte wegen evidenter Verfassungswidrigkeit bereits untersagen. Der "Aufnahmestopp" beruft sich auf einen Notstandsvorbehalt, den es im Asylrecht nicht gibt. Und die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags würde erst nach zwei Jahren wirksam - die Pflicht zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk bliebe bestehen.
Warum die Rechnung trotzdem nicht beruhigt
Die bequeme Lesart wäre: Programm groß, Substanz klein, der Rechtsstaat regelt. Die Juristen liefern den unbequemsten Befund gleich mit: Rechtswidrige Forderungen können trotzdem teilweise vollzogen werden - wie, führt die aktuelle, CDU-geführte Landesregierung vor. Sie weist ihre Behörden per Erlass an, Leistungsausschlüsse voll auszureizen, deren Verfassungswidrigkeit Gerichte festgestellt haben. 2025 wurde der Ausschluss in Dublin-Fällen rund 250 Mal angewendet. Vor Gericht landeten acht Fälle. Alle Klagen waren erfolgreich.
Das ist die Lektion: Verwaltung schafft Fakten schneller, als Rechtsschutz sie korrigiert. Die Frage ist nicht, ob eine AfD-Regierung ihre rechtswidrigen Punkte umsetzen darf - sie darf nicht. Die Frage ist, wie viele vollzogene Einzelfälle zwischen Erlass und Urteil liegen. Die Antwort gibt kein Programm, sondern die Kapazität von Justiz und Zivilgesellschaft - ausgerechnet jener Strukturen, denen dasselbe Programm die Landesmittel streichen will.
Randnotiz zur Berichterstattung
ZDFheute berichtet mit Regenbogenflaggen-Zitat, besorgtem Oberarzt und wegziehenden Familien. Nichts davon ist falsch, die Sorgen sind real. Aber der Beitrag vermischt 100-Tage-Programm und Wahlprogramm, sodass "Grundrecht auf Asyl abschaffen" als 100-Tage-Vorhaben hängen bleibt - eine Forderung, für die ein Bundesland nicht einmal theoretisch zuständig ist. Die härteste verfügbare Analyse zum Programm kommt in einem Halbsatz vor; die zweite Hälfte der Rechnung - 18 von 31 unzulässig - fehlt komplett. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte hier zeigen können, wofür man ihn braucht: nicht für die Wiedergabe der Angst, sondern für die Prüfung der Behauptung. Erledigt haben das zwei Doktoranden aus Halle. Kostenlos, unter freier Lizenz.
Wer im September wählt, sollte beide Zahlen kennen: die zehn Punkte, mit denen geworben wird - und die 13 von 56, die übrig bleiben, wenn man das Recht danebenlegt. Alles dazwischen ist keine Politik. Es ist Inszenierung mit eingebauter Ausrede.
Quellen
- Cuno/Bornschein: Verabschiedungskultur jenseits des Rechts, Verfassungsblog, 07.04.2026 - https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/ (CC BY-SA 4.0) - taz-Interview mit Cuno/Bornschein, 11.04.2026 - https://taz.de/AfD-Parteitag-in-Sachsen-Anhalt/!6169128/ - dpa-Bericht zum Landesparteitag (u. a. Tagesspiegel, 11./12.07.2026) - ZDFheute: Was Sachsen-Anhalts AfD plant - und wem das Sorge bereitet, 11.07.2026 - Correctiv: "Remigration" als Leitmotiv, 13.04.2026
Anmerkung zur Methodik: Die Zahlen 56/21/31/18/13 beziehen sich auf die migrationspolitischen Forderungen des AfD-Wahlprogramms, nicht auf das Zehn-Punkte-Papier des 100-Tage-Programms. Letzteres speist sich inhaltlich aus dem Wahlprogramm; die rechtliche Bewertung ist übertragbar, die Zählung nicht. Die Einstufung des Landesverbands als "gesichert rechtsextremistisch" ist die des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt.